
Freie Schule Charlottenburg
Anmeldung
Voraussetzungen
  Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Eltern sich intensiv mit unserem pädagogischen Konzept auseinandergesetzt
  haben und die Grundsätze der nicht-direktiven Erziehung auch in ihrem Leben mit den Kindern versuchen zu verwirklichen.
  Dies ist sehr wichtig, da die Kinder nicht in zwei unterschiedlichen Welten leben können. Nur auf dieser Basis ist eine
  fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus möglich.
  
  
Momentan können wir leider nur Quereinsteiger bis zur 2. Klasse aufnehmen. Auch in der Sekundarstufe sind alle Plätze besetzt.
Anmeldung & Schulplatzbewerbung
Das Aufnahmeprozedere besteht aus folgenden Schritten:
- Ausführliche Information über unsere Schule durch den Besuch von Infoveranstaltungen
- Schriftliche Anmeldung des Kindes durch Ausfüllen des Anmeldebogens
- Eltern, die für ihr Kind einen Platz haben möchten, werden vorab zur Hospitation eingeladen
- An diese schließt sich ein Elterngespräch mit dem Team zur Entscheidungsfindung an
  Eltern, die Interesse an einem Schulplatz für ihr Kind haben, können sich unter der Telefonnummer 017663749499 melden oder
  schreibt gerne auch eine SMS, Christine Pichel ruft dann zurück. Unter dieser Nummer werden dann die Hospitationstermine
  vergeben. Falls ihr den Anmeldebogen an uns richten möchtet, sendet bitte jenes Dokument als PDF mit dem Betreff "Anmeldung
  und Nennung der Klassenstufe" an christine.pichel@freie-schule-charlottenburg.de.
  Zudem vergeben wir hauptsächlich Schulplätze für Erstklässler, in Ausnahmefällen auch für Kinder bis zur 3. Klasse. Da die
  Schulplätze schnell vergeben sein können, bitten wir um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns.
  
  
  
  
Kosten
  Kosten
  
  Das Schulgeld ist nach Einkommen gestaffelt, die Höhe des Schulgeldes liegt zwischen 100.- Euro und 240.- Euro monatlich
  (s. Schulgeldregelung). Dieser Betrag ist von den Eltern privat zu zahlen. Die Haupt-Betreuungszeit geht
  von 8:00 bis 15:00, in Ausnahmefällen bis 16:00 (Schule + Hortangebot). Im Rahmen der Umsetzung des Schulkonzeptes ist es
  wünschenswert, dass die Schüler der Grundschule auch das Hortangebot der Schule nutzen. Dieses Angebot kann über den
  Hortbeitrag (Modul 2), dessen Höhe von der Senatsverwaltung festgelegt wird, finanziert werden.
  
  
  Bei der Aufnahme des Kindes ist ein Schulentwicklungsbeitrag zu zahlen, der nur zurückgezahlt wird, wenn das Kind die Schule
  während der Probezeit wieder verlässt. Über soziale Kriterien kann im Einzelfall gesprochen werden. Weitere Informationen erhalten
  Sie bei den Infoveranstaltungen. Die Anmeldeunterlagen können ausgedruckt (siehe oben) und ausgefüllt bei den Infoveranstaltungen
  abgegeben werden.
  
  
  
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