Freie Schule Charlottenburg
Anmeldung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Eltern sich intensiv mit unserem pädagogischen Konzept auseinandergesetzt
haben und die Grundsätze der nicht-direktiven Erziehung auch in ihrem Leben mit den Kindern versuchen zu verwirklichen.
Dies ist sehr wichtig, da die Kinder nicht in zwei unterschiedlichen Welten leben können. Nur auf dieser Basis ist eine
fruchtbare Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus möglich.
Anmeldung & Schulplatzbewerbung
Das Aufnahmeprozedere besteht aus folgenden Schritten:
- Ausführliche Information über unsere Schule durch den Besuch von Infoveranstaltungen
- Schriftliche Anmeldung des Kindes durch Ausfüllen des Anmeldebogens
- Eltern, die für ihr Kind einen Platz haben möchten, werden vorab zur Hospitation eingeladen
- An diese schließt sich ein Elterngespräch mit dem Team zur Entscheidungsfindung an
Eltern, die Interesse an einem Schulplatz für ihr Kind haben, können sich unter der Telefonnummer 017663749499 melden oder
schreibt gerne auch eine SMS, Christine Pichel ruft dann zurück. Unter dieser Nummer werden dann die Hospitationstermine
vergeben. Falls ihr den Anmeldebogen an uns richten möchtet, sendet bitte jenes Dokument als PDF mit dem Betreff "Anmeldung
und Nennung der Klassenstufe" an christine.pichel@freie-schule-charlottenburg.de.
Zudem vergeben wir hauptsächlich Schulplätze für Erstklässler, in Ausnahmefällen auch für Kinder bis zur 3. Klasse. Da die
Schulplätze schnell vergeben sein können, bitten wir um eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit uns.
Kosten
Kosten
Das Schulgeld ist nach Einkommen gestaffelt, die Höhe des Schulgeldes liegt zwischen 100.- Euro und 240.- Euro monatlich
(s. Schulgeldregelung). Dieser Betrag ist von den Eltern privat zu zahlen. Die Haupt-Betreuungszeit geht
von 8:00 bis 15:00, in Ausnahmefällen bis 16:00 (Schule + Hortangebot). Im Rahmen der Umsetzung des Schulkonzeptes ist es
wünschenswert, dass die Schüler der Grundschule auch das Hortangebot der Schule nutzen. Dieses Angebot kann über den
Hortbeitrag (Modul 2), dessen Höhe von der Senatsverwaltung festgelegt wird, finanziert werden.
Bei der Aufnahme des Kindes ist ein Schulentwicklungsbeitrag zu zahlen, der nur zurückgezahlt wird, wenn das Kind die Schule
während der Probezeit wieder verlässt. Über soziale Kriterien kann im Einzelfall gesprochen werden. Weitere Informationen erhalten
Sie bei den Infoveranstaltungen. Die Anmeldeunterlagen können ausgedruckt (siehe oben) und ausgefüllt bei den Infoveranstaltungen
abgegeben werden.
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